Katastrophe und Großunfall
Katastrophe - Definition
- Gefährdungs- und Gefahrenlage =
- Gefährdung von Leben und Gesundheit vieler Menschen
- der Umwelt
- von Sachwerten
- Schadenslage = einegeretene Gefährdungs- und Gefahrenlage
typisch ist dabei:
- die Infrastruktur (Straßen, Brücken, Wasserversorgung, Energieversorgung) beeinträchtigt und teilweise zerstört ist und/oder
- die örtlichen Hilfskräfte und Hilfsressourcen selbst geschädigt sind
- die Abwehr erfodert einen koordinierten Einsatz
- eine Behörde erklärt die Katastrophe als solche
Dauert die Beseitigung weniger als einen Tag spricht man von:
- Massenunfall
- Großsschadensereignis
- Massenanfall von Verletzten
Kategorien
- Naturkatastrophen
- Antropogene (technische) Katastrophen: Verkehr, Brand, Explosion, Nuklear, Chemie, Stromausfälle, Hungersnöte
- Konflikt-/Kriegsbedingte Katastrophen
Rechtliche Grundlagen
- ÖRK Satzungen §3 und RK Bundesgetz von 2008 beauftragen das RK mit dem Einsatz im Rahmen der Katastrophenhilfe
- Katastrophenhilfegesetze der Länder
- SKKM (Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement) Richtlinie