Besonderheiten für Einsatzfahrzeuge
- Keine Verkerhsverbote und -beschränkungen
- Einfahren in Rote Kreuzung erlaubt !!!!anhalten!!!
- Befahren von Einbahnstraßen nur gestattet, wenn der BO nicht anders erreichbar ist oder andere Ausnahmen für Kraftfahrzeuge bestehen
- Ohne Sondersignal gelten “Privilegierungen”