Dokumentationspflicht
- alle gesetzen Maßnahmen sind zu dokumentieren insbesondere Informationen zu:
- Anamnese
- Auffindesituation & Rahmenbedingungen
- anwesende Kräfte
- Messwerte
- Art des Transportes
- Betroffenen ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren
- 10 Jahre Aufbewahrungspflicht