Patientenrechte
- Pflichten des SAN sind im Umkehrschluss Rechte des Patienten, insbesondere
- Informations- und Aufklärungsrecht
- Selbstbestimmungsrecht
- Recht zur sachgemäßen Versorgung
- Recht auf Dokumentationseinsicht
- Recht auf Datenschutz/Verschwiegenheit
- Es ist eine informierte Einwilligung einzuholen:
- Aufklärung muss die Notwendigkeit, Wirkung und die möglichen Komplikationen beinhalten
- Ab 14 darf jeder Patient selbst über Behandlung entscheiden, außer besonders schützendwerte Personengruppen, wie
- psychisch Erkrankte
- geistig Behinderte
- Besachwalterte
- Keine Behandlung/Transport => Revers
- Voraussetzung: Einsichts- und Urteilsfähigkeit