Vorsorgevollmacht - Was versteht man darunter? Für wen gilt sie? Was ist der Inhalt?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust
- der Geschäftsfähigkeit
- der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder
- der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen,
wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten kann.
Sinnvoll für:
- bei Krankheiten, die mit fortschreitender Entwicklung das Entscheidungsvermögen beeinträchtigen kann. Dies betrifft etwa
- zb Alzheimer oder Altersdemenz leiden.
- aber auch für mögliche Einschränkungen nach einem Unfall
Die betroffene Person kann festlegen,
- für welche Angelegenheiten die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte zuständig werden soll
- auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
So kann sich beispielsweise eine Vertrauensperson um die Bankgeschäfte kümmern, eine andere aber die Bezahlung der Miete übernehmen.
Voraussetzungen:
- Geschäfts-, Einsichts- und Urteilsfähigkeit
- Bevollmächtigte darf in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen
- Widerrruf jederzeit möglich, kann befristet werden
- kann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden