Nadelstichverordnung
- Gefahren sind in die Arbeitsplatzevaluierung aufzunehmen
- integrierte Schutzmechanismen müssen verwendet werden
- recapping Verbot
- Entsorgung in eigenen Abwurfbehälter
- Mitarbeiter sind einzuschulen
Kanülen
folgende Maßnahmen dienen Verhütung von Nadelstich- und Schnittverletzungen:
- Kanülen nie in Hülle zurückstecken
- Kanülen und geöffnete Glasampullen sofort nach Benutzung persönlich in Sammelbehälter entsorgen
- Nie in Sammelbehälter greifen
- Sammelbehälter nur ca. zwei Drittel füllen, nicht umfüllen oder ausleeren